Der Beschwerdeführer, ein Polizist, wurde aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig, worauf ihm schliesslich während der Probezeit gekündigt wurde. Die Beschwerdegegnerin, eine Gemeinde, gab als Kündigungsgrund an, dass sie nicht zufrieden war mit seinen Leistungen. Der Beschwerdeführer verlangte daraufhin weitere Unterlagen. Er bemängelte, dass aus den Akten nicht hervorging, womit die Gemeinde unzufrieden war, weshalb er sein Gehörsrecht nicht ausüben konnte.