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Öffentliches Personalrecht
Öffentliches Personalrecht
Inakzeptable Bezeichnung noch kein Mobbing
Wird eine inakzeptable Bezeichnung allein nicht als Mobbing eingestuft, ist das nicht willkürlich.
Öffentliches Personalrecht
Fehlende akademische Qualifikation kann durch Erfahrung kompensiert werden
Die Lohneinstufung der Vorinstanz konnte sich auf erstellte Tatsachen stützten, weshalb sie nicht willkürlich war.
Öffentliches Personalrecht
A+: Frist wird nach Bearbeitungsversehen nicht wiederhergestellt
Weil offensichtlich von einem Bearbeitungsversehen der Post auszugehen war, begann die Frist am Tag nach der Zustellung des A+-Schreibens zu laufen und nicht erst am Tag nach der tatsächlichen Inempfangnahme.
Öffentliches Personalrecht
Umteilung in den Tagdienst nicht rechtswidrig
Die Umteilung in den Tagdienst war nicht rechtswidrig, eine damit verbundenen Persönlichkeitsverletzung wurde verneint und Genugtuungsansprüche abgelehnt.
Öffentliches Personalrecht
Nachdem das Kantonsgericht anerkannte, dass der Beschwerdeführer CHF 5'000 statt CHF 3'000 Parteientschädigung hätte erhalten sollen, wurde die die Beschwerde teilweise gutgeheissen.
Öffentliches Personalrecht
Frist zur Disziplinierung verpasst
Nachdem nach der Kenntnisnahme der Dienstpflichtverletzung 374 Tage vergingen, war die Frist für eine Disziplinarmassnahme abgelaufen.
Privates Individualarbeitsrecht
Öffentliches Personalrecht
Umgang mit Social Media-Aktivitäten von Mitarbeitenden
Dr. iur. Sara Licci , RA, nimmt den Entscheid, der eine gegen einen Sicherheitsbeamten der Kantonspolizei Genf ausgesprochene Kündigung infolge Hate Speech auf Facebook zum Gegenstand hatte, zum Anlass, einige Punkte zur Social Media-Nutzung im Betrieb zu erörtern. Schwierigkeiten bieten auch in diesem Zusammenhang die immer stärker verschwimmenden Grenzen zwischen Arbeitsplatz und Privatbereich.
Öffentliches Personalrecht
Kündigung wegen langer Arbeitsunfähigkeit rechtens
Wegen einer Operation am rechten Handgelenk war der Beschwerdeführer seit neun Monaten zu 100 % arbeitsunfähig und es war ungewiss, wann er seine Tätigkeit als Hauswart wieder vollumfänglich hätte aufnehmen können, zumal eine weitere Operation mit Ersatz des linken Handgelenks im Raum stand, weshalb die Kündigung wegen mangelnder Eignung nicht willkürlich erschien.
Öffentliches Personalrecht
Keine (indirekte) Altersdiskriminierung hinsichtlich ausgefallener Rentenleistungen
Auch wenn bei der von der Vorinstanz zugesprochenen Entschädigung der Anknüpfungspunkt des Alters der Beschwerdeführerin als eines von vielen möglichen Beurteilungskriterien ausser Acht blieb, lässt sich insgesamt keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots oder des Altersdiskriminierungsverbots ausmachen.
Öffentliches Personalrecht
Rassendiskriminierende Äusserungen sind wichtiger Grund für Kündigung
Rassendiskriminierende Äusserungen stellen eine schwere Pflichtverletzung dar und rechtfertigen die Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund.
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