Kündigung wegen langer Arbeitsunfähigkeit rechtens
Kündigung wegen langer Arbeitsunfähigkeit rechtens
Kündigung wegen langer Arbeitsunfähigkeit rechtens
A., Jahrgang 1963, war seit 1. September 2015 bei der Schule B. als Hauswart angestellt. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis am 21. März 2018 per 30. Juni 2018. Der Entschädigungsanspruch wurde in der Folge angelehnt. Festgestellt war, dass A. zum Zeitpunkt der Kündigung wegen einer Operation am rechten Handgelenk seit neun Monaten zu 100 % arbeitsunfähig und es ungewiss war, wann er seine Tätigkeit als Hauswart wieder vollumfänglich hätte aufnehmen können, zumal eine weitere Operation mit Ersatz des linken Handgelenks im Raum gestanden habe (Sachverhalt).
A. machte u.a. geltend, dass die Ausübung angepasster Arbeiten ein rein organisatorisches Problem gewesen wäre, sodass das Arbeitsverhältnis in diesem Rahmen hätte weitergeführt werden können. Ausserdem habe die Schule B. im Jahr 2015 um seine gesundheitlich belastete Vorgeschichte (Burnout, neues Schultergelenk, Hüftprobleme, Stents in den Beinen) und auch um seine Anmeldung bei der Invalidenversicherung gewusst, weshalb jederzeit damit zu rechnen gewesen sei, dass er körperlich schwerere Arbeiten im Rahmen seiner Hauswarttätigkeit nicht mehr ausüben könne (E. 4.2)....
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