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Rechtswidrige Kündigung

Rechtswidrige Kündigung

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Öffentliches Personalrecht

Rechtswidrige Kündigung

A. wurde rechtswidrig gekündigt. Umstritten waren seine Ansprüche und die Parteientschädigung im vorinstanzlichen Verfahren (Sachverhalt).

Mit seinen Rügen bzgl. seiner Ansprüche drang A. vor Bundesgericht nicht durch. Weil aber das Kantonsgericht anerkannte, dass er CHF 5'000 statt CHF 3'000 Parteientschädigung hätte erhalten sollen, wurde seine Beschwerde teilweise gutgeheissen (E. 3-8).

iusNet AR-SVR 27.09.2022

 

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