Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung und der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung
Am 18. Oktober wurde das Vernehmlassungsverfahren betreffend Änderung der KVV und KLV eröffnet. Die Änderung betrifft Organisationen der Apotheker und Apothekerinnen sowie der Zahnärzte und Zahnärztinnen. Weiter sind Änderungen betreffend unterjährigem Wechsel, Meldepflicht des Versicherers des Ausgleichbetrags und Rechnungsstellung bei Analysen vorgesehen. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 1. Februar 2024.
Zahlung von Fallpauschalen der Invalidenversicherung zur Übernahme der Kosten für medizinische Massnahmen im Rahmen der intensiven Frühintervention bei frühkindlichem Autismus
Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. Die Zahlung von Fallpauschalen der Invalidenversicherung zur Übernahme der Kosten für medizinische Massnahmen im Rahmen der intensiven Frühintervention bei frühkindlichem Autismus soll im IVG verankert werden. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 22. Dezember 2023.
Keine Ergänzungsleistungen für Opfer von Krypto-Betrug
Ein Pensionär verlor als Opfer von Krypto-Betrug rund eine halbe Million Franken. Er meldete sich zum Bezug von Ergänzungsleistungen an. Die Ausgleichskasse lehnte den Antrag ab, mit der Begründung, dass er bei Anrechnung eines Verzichtsvermögens von rund einer halben Million Franken die Vermögensschwelle nach ELG überschreite.
Eine Angestellte wurde mit der Begründung entlassen, sie hätte über mehr als zwei Jahre hinweg bewusst falsche Angaben zu ihren Reisekosten gemacht und interne Regelungen zur Kostenerstattung systematisch umgangen.
In den Entscheiden 8C_683/2022, 8C_684/2022, 8C_685/2022 und 8C_686/2022 musste das Bundesgericht prüfen, ob die Umkleidezeit für Polizistinnen und Polizisten sowie für Gefängnisaufseher im Kanton Genf zu Arbeitszeit zählt oder nicht.
Entlassung verhältnismässig bei gravierenden Führungsmängeln während der Probezeit im öffentlichen Dienstverhältnis
Dem Beschwerdeführer wurden gravierende Führungsmängel vorgeworfen, u.a. mangelhafte Kommunikation sowohl mit seinen Untergebenen als auch mit Klientinnen und Klienten sowie wiederholte sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen und Drohungen diesen gegenüber. Da diese schwerwiegenden und wiederholten Verfehlungen für seinen Vorgesetzten nicht akzeptabel waren, wurde sein Dienstverhältnis aufgelöst.
Das Verfahren der Kündigung wegen mangelhafter Leistung oder unbefriedigenden Verhaltens im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beim Kanton Zürich setzt einen sachlich zureichenden Grund voraus und sie darf nicht missbräuchlich nach den Bestimmungen des Obligationenrechts sein. Ein sachlicher Grund liegt u.a. bei mangelhafter Leistung oder unbefriedigendem Verhalten vor. Der Beitrag basiert auf den Rechtsgrundlagen des Personalrechts des Kantons Zürich. Die Frage der Verhältnismässigkeit einer Kündigung sowie der Einhaltung der Verfahrensgarantien und die dadurch bestehenden Herausforderungen, stellen sich in vergleichbarer Weise in allen öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen.
Die Betreiberin eines Hotels und Restaurants nutzte die Zeit der behördlichen Schliessung ihres Betriebes während der Covid-19-Pandemie für Renovationsarbeiten. Trotzdem wollte sie Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Ihre Begründung, sie hätte sich wegen der Schliessung zur Renovation entschieden und diese Zeit entsprechend nutzen wollen, wurde nicht anerkannt.
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das IT-System SICHEM
Am 1. September 2023 wurde das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Verordnungen 1 und 3 zum Arbeitsgesetz eröffnet. Es soll eine gesetzliche Grundlage für das IT-System SICHEM geschaffen werden.