iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Sozialversicherungsrecht > Gesetzgebung > Bund > Änderungen der Verordnung Über die Krankenversicherung und der Verordnung Über Leistungen der

Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung und der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung

Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung und der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung

Gesetzgebung

Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung und der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung

Das Vernehmlassungsverfahren wird zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) durchgeführt. Der Entwurf betrifft verschiedene Änderungen.

Aktuell ist für alle ambulanten Leistungserbringer, die als natürliche Person zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein können, auch die Zulassung als Organisation möglich. Ausgenommen davon sind aktuell Apotheker und Apothekerinnen sowie Zahnärzte und Zahnärztinnen. 
Mit einem neuen Art. 41 KVV und einem neuen Art. 43 KVV soll die rechtliche Grundlage für die Zulassung von Organisationen der Apotheker und Apothekerinnen und Organisationen der Zahnärzte und Zahnärztinnen als Leistungserbringer zur Tätigkeit zulasten der OKP geschaffen werden. 
Mit dem neuen Art. 41 KVV betreffend die Organisation der Apotheker und Apothekerinnen muss zudem eine Änderung von Art. 4a Abs. 1 KLV durch das EDI erfolgen. 

Weiter soll Art. 59 Abs. 3 KVV mit einem zusätzlichen Vorbehalt betreffend Patientenpauschaltarife im ambulanten Bereich (Art. 43 Abs. 5 - 5quarter KVG)...

AR-SVR 23.10.2023

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.