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Zahlung von Fallpauschalen der Invalidenversicherung zur Übernahme der Kosten für medizinische Massnahmen im Rahmen der intensiven Frühintervention bei frühkindlichem Autismus

Zahlung von Fallpauschalen der Invalidenversicherung zur Übernahme der Kosten für medizinische Massnahmen im Rahmen der intensiven Frühintervention bei frühkindlichem Autismus

Gesetzgebung

Zahlung von Fallpauschalen der Invalidenversicherung zur Übernahme der Kosten für medizinische Massnahmen im Rahmen der intensiven Frühintervention bei frühkindlichem Autismus

Am 22. September 2023 hat der Bundesrat das EDI beauftragt ein Vernehmlassungsverfahren über die Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung betreffend "Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus" durchzuführen. 

Die Änderung hat das Ziel die Ausrichtung von Fallpauschalen der Invalidenversicherung (IV) zur Übernahme der Kosten für medizinische Massnahmen im Rahmen der intensiven Frühintervention bei frühkindlichem Autismus (IFI) im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) zu verankern. 

Aktuell läuft zu dieser Interventionsart ein Pilotversuch bis zum 31. Dezember 2026, der insbesondere die Finanzierungsmodalitäten klären soll. Die Änderung des IVG soll die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus auch nach Ende des Pilotversuchs von der IV übernommen werden kann. 

Vorgesehen ist, dass die IV den Kantonen, in denen die IFI-Leistungen organisiert werden, Fallpauschalen ausrichtet, und dass Kantone und Bund (vertreten durch das Bundesamt für Sozialversicherungen) Vereinbarungen abschliessen. Die Vereinbarungen sollen die Zusammenarbeit zwischen dem BSV...

AR-SVR 23.10.2023

 

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