Botschaft i.S. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Rahmenabkommen mit Frankreich (17.035)
Das Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen der Schweiz und Frankreich (Rahmenabkommen) und das entsprechende Durchführungsprotokoll sollen die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich erleichtern und fördern.
Es gibt wenig Urteile zur Haftung für krankmachende Arbeitsbedingungen. Umso bedeutsamer sind aus Sicht der psychischen Gesundheitsprävention einige Erwägungen in diesem Urteil.
Überwachung von Arbeitnehmenden und Versicherten - transparente Regeln statt Ad-hoc-Observationen
Der Kommentar beleuchtet aufgrund aktueller Rechtsprechungsentwicklungen im Arbeits- und Versicherungsrecht das Verhältnis von Transparenz und Interessenabwägung bei Überwachungen am Arbeitsplatz und bei Observationen im Versicherungsbereich.