Der vorliegende Entscheid aus der Unfallversicherung reiht sich ein in die "Observationspraxis" des Bundesgerichts in der Nachfolge des Vukota-Bojić-Urteils des EGMR. Strittig war die Verwertbarkeit von Observationsergebnissen, die von einem Detektiv unter Vorspiegelung einer Familienreise bei der Überwachung der Versicherten in dem von ihr betriebenen Gästehaus gewonnen wurden.
Das Bundesgericht äussert sich zu einer strittigen Frage der Invaliditätsbemessung, und zwar zur allfälligen Kürzung des auf der Grundlage von statistischen Durchschnittswerten (LSE 2012) ermittelten Invalideneinkommens (sog. leidensbedingter Tabellenlohnabzug).
Grundsätze zur Aufhebung einer IV-Rente der beruflichen Vorsorge (9C_321/2017, zur Publikation bestimmt)
In diesem Entscheid hatte sich das Bundesgericht dazu zu äussern, ob für die Aufhebung der Rente aus beruflicher Vorsorge ein Rückkommenstitel im invalidenversicherungsrechtlichen Sinne vorausgesetzt wird.
Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss kommt, die vorliegend behandelte Kündigung sei nicht missbräuchlich, lässt sich aus dem Entscheid ableiten, wie korrektes Whistleblowing abzulaufen hat.
Gilt die Di Trizio-Praxis über die gemischte Methode hinaus? (9C_32/2017)
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob die Di Trizio-Praxis über die gemischte Methode der Invaliditätsbemessung hinaus gilt. Konkret ging es um eine Person, die sich nach der Adoption des Kindes voll auf die Familie konzentrierte.
Absichtliche Falschangabe in Unfallmeldung (8C_392/2017, zur Publikation bestimmt)
Das Bundesgericht befasst sich mit der Sanktionierung von absichtlichen Falschangaben in der Unfallmeldung (Art. 46 Abs. 2 UVG) und beantwortet dabei u.a., ob auch die Kosten der Heilbehandlung zurückzuerstatten sind.
"Di Trizio"-ähnliche Ausgangslage bei erstmaliger Rentenzusprache (8C_157/2017)
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob die Di Trizio-Rechtsprechung dazu führen kann, dass auch bei einer erstmaligen Rentenzusprache die gemischte Methode nicht angewandt werden darf.