Sie sind hier
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Abliefern der Sozialversicherungsbeiträge in der Verantwortung des Geschäftsführers
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, über die Konkurs eröffnet worden war. Das Konkursverfahren wurde mangels Aktiven eingestellt. Die Ausgleichskasse verpflichtete den Beschwerdeführer zur Bezahlung von Schadenersatz für entgangene Sozialversicherungsbeiträge.
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Aufschub der AHV-Altersrente bei IV-Rentner
Der Beschwerdeführer bezog eine Viertelsrente der IV, als er sich zum Bezug einer AHV-Rente anmeldete, wobei er gleichzeitig den Aufschub der Altersrente beantragte. Die Ausgleichskasse verweigerte den Aufschub. Vorliegenden Fall sind die Bestimmungen des AHVG und der AHVV in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung anwendbar.
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Schadenersatz für entgangene paritätische Sozialversicherungsbeiträge
Die Ausgleichskasse des Kantons Zürich verpflichtete einen ehemaligen Gesellschafter und Geschäftsführer zur Zahlung von Schadenersatz für entgangene paritätische Sozialversicherungsbeiträge.
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit?
Die Beschwerdeführerin stellt in gemeinnütziger Weise Betreuungs- und Unterstützungsdienstleistungen für eine ganzheitliche Integration von erwachsenen Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Gastfamilien zur Verfügung. Sie schloss mit einem Ehepaar eine Vereinbarung für Betreutes Wohnen. Strittig war, ob das Ehepaar selbständig- oder unselbständigerwerbstätig war.
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Neuigkeiten im Fall Beeler (Witwerrente)
Im Fall des Witwers Max Beeler, der vor dem EGMR Recht erhielt, erging ein neues Bundesgerichtsurteil. Zudem wurde die Teilrevision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zur Anpassung der Witwer- und Witwenrenten vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt.
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Massgebender Lohn i.S. des AHVG
Als massgebender Lohn i.S. des AHVG aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gilt nicht nur unmittelbares Entgelt für geleistete Arbeit, sondern grundsätzlich jede Entschädigung oder Zuwendung, die sonst wie aus dem Arbeitsverhältnis bezogen wird, soweit sie nicht kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift von der Beitragspflicht ausgenommen ist (E. 3.1).
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Berufliche Vorsorge
Modernisierung der Aufsicht: diverse Änderungen in der Altersvorsorge
Am 19. April 2023 eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren für diverse Vorlagen bezüglich der Modernisierung der Aufsicht in der Altersvorsorge.
iusMail AR-SVR 25.05.2023
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Internationales Sozialversicherungsrecht
Internationales Arbeitsrecht
Arbeitnehmende ohne beitragspflichtige Arbeitgebende
Arbeitnehmende ohne beitragspflichtige Arbeitgebende bilden einen Spezialfall im schweizerischen Sozialversicherungsrecht. Nicht selten greifen Arbeitgeber diesen Arbeitnehmenden mit einem Payroll-Provider unter die Arme. Im vorliegenden Fachbeitrag ordnet Rechtsanwalt Dr. iur. Marco Weiss den Spezialfall der Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtige Arbeitgebende sozialversicherungsrechtlich ein und gibt praktische Hinweise für Gestaltung des Arbeitsvertrages und die steuerrechtliche Situation.
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Auch Akontobeiträge fallen unter Art. 16 Abs. 3 AHVG (Fristenlauf für Rückerstattungsanspruch)
Der Rückerstattungsanspruch entsteht erst mit der definitiven Festsetzung der Beitragspflicht und die Verwirkungsfristen von Art. 16 Abs. 3 AHVG beginnen somit erst mit der definitiven Beitragsfestsetzung zu laufen. Weil die Beschwerdeführerin die persönlichen Akontobeiträge rechtmässig leistete und die Beitragspflicht erst mit dem angefochtenen vorinstanzlichen Urteil definitiv verneint wurde, war der Rückerstattungsanspruch noch nicht verwirkt.
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Niederländische Gesellschaften für Uber-Fahrer:innen AHV-pflichtig
Die niederländische Uber B.V. muss als Arbeitgeberin mit Betriebsstätte in der Schweiz für das Jahr 2014 AHV-Beiträge für Fahrer von UberX, UberBlack und UberVan bezahlen. Das gleiche gilt für Rasier Operations B.V. in Bezug auf UberPop-Fahrer. Die beiden Gesellschaften sind verpflichtet, der Ausgleichskasse des Kantons Zürich Angaben zu den bezahlten Löhnen zu machen. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerden gegen die Urteile des Zürcher Sozialversicherungsgerichts ab und heisst diejenigen der Ausgleichskasse teilweise gut.
Seiten