Sie sind hier
Öffentliches Personalrecht
Öffentliches Personalrecht
Gesundheitlicher Zusammenbruch
Die Belastungen waren für eine Bundesangestellte in der Lohnklasse 24 zumutbar, weshalb keine Fürsorgepflichtverletzung vorlag und die Kündigung auch nicht missbräuchlich war.
Öffentliches Personalrecht
Keine Ungleichbehandlung i.S. Sonn- und Feiertagszuschläge
Ein Angestellter im Justizvollzug, der pauschal 15% Zuschlag erhält für die mit der Arbeit verbundene Besonderheiten und Sonderkonditionen für Nacht- und Sonderdienst hat, kann keinen Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit geltend machen.
Öffentliches Personalrecht
Rechtliches Gehör zu Unrecht verweigert: Diskriminierung nicht ausgeschlossen
Die Beweisanträge wurden zu unrecht zurückgewiesen, da sie geeignet sind, um eine Diskriminierung zu beweisen.
Öffentliches Personalrecht
Kündigung des leitenden Arztes am Universitätsspital Zürich rechtmässig
Wenn ein Konflikt derart verhärtet ist, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses das mildeste Mittel darstellt, bedarf es auch keiner Bewährungszeit mehr.
Öffentliches Personalrecht
Die Pflicht, Nebenbeschäftigungen mitzuteilen
Bei unklarer Sachlage wären weitere Abklärungen angezeigt gewesen, obwohl das intransparente Verhalten als sachlicher Kündigungsgrund einzuordnen war.
Öffentliches Personalrecht
Berechnung der Probezeitverlängerung im Krankheitsfall
Sinn und Zweck der Probezeitverlängerung ist es, dass die z.B. wegen Krankheit ausgefallenen Arbeitstage nach der Rückkehr nachgeholt werden können.
Öffentliches Personalrecht
Ein Arbeitstag des Genfer Polizeipersonals dauert acht Stunden
Weil der Begriff "Arbeitstag" im Gesetz nicht eindeutig definiert ist, verfügt das Departement bei der Konkretisierung über einen gewissen Spielraum.
Öffentliches Personalrecht
Systematisches sexuelles Belästigen rechtfertigt Entlassung auch nach zwanzig (ansonsten) tadellosen Dienstjahren
Das Urteil der kantonalen Vorinstanz wurde aufgehoben, wonach die festgestellten Verfehlungen zwar für eine Disziplinierung, nicht aber ausgereicht hätten, um die Entlassung des Arbeitnehmers zu rechtfertigen, der seit mehr als zwanzig Jahren in einem ausgezeichneten Dienstverhältnis stand und keine disziplinarische Vorgeschichte hatte.
Öffentliches Personalrecht
Alkoholkonsum auf der Dienstreise endet mit Degradierung
Wird Alkoholkonsum und Arbeitszeit nicht korrekt ausgeweisen, darf sanktioniert werden.
Öffentliches Personalrecht
Wer sich als unfähig oder unwürdig erweist, darf als Pfarrer:in abberufen werden
Nachdem eine Administrativuntersuchung zutage förderte, dass A. ihres Amtes als Pfarrerin unfähig respektive unwürdig ist, berief der Kichrat sie ab, was nicht willkürlich war.
Seiten