Wer sich als unfähig oder unwürdig erweist, darf als Pfarrer:in abberufen werden
Wer sich als unfähig oder unwürdig erweist, darf als Pfarrer:in abberufen werden
Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Wer sich als unfähig oder unwürdig erweist, darf als Pfarrer:in abberufen werden
Nachdem eine Administrativuntersuchung zutage förderte, dass A. ihres Amtes als Pfarrerin unfähig respektive unwürdig ist, berief der Kichrat sie ab, was nicht willkürlich war.
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