Sie sind hier
Öffentliches Personalrecht
Öffentliches Personalrecht
Kündigung eines langjährigen Pflegeangestellten gestützt auf ungerechtfertigte Vorwürfe sexueller Belästigung
Eine Kündigung eines im Strafverfahren freigesprochener ehemaliger Angestellter ist missbräuchlich.
Öffentliches Personalrecht
Kündigung in der Verwaltung während der Probezeit
Eine Wiederanstellung ist nur bei einer qualifiziert rechtswidrigen Kündigung möglich. Die Gründe hierfür ergeben sich aus Art. 34c Abs. 1 Bst. a-d BPG. Ansonsten kann nur eine Entschädigung verlangt werden.
Öffentliches Personalrecht
Keine Lohndiskriminierung bei höherem Lohn eines neun Jahre jüngeren Nachfolgers
Art. 8 Abs. 3 BV und Art. 5 Abs. 1 lit. b GlG sind Individualrechte. Der Anspruch auf Lohnnachzahlung geht mit der Feststellung der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung einher, auch wenn er nicht ausdrücklich im Rechtsbegehren erwähnt ist. Auf die Geltendmachung des Anspruchs auf Lohngleichheit kann nicht gültig verzichtet werden. Der verfassungsmässige Grundsatz geht der Vertragsfreiheit vor.
Öffentliches Personalrecht
Kündigung während eines hängigen Gleichstellungsverfahrens und die Angabe von Abwesenheitsgründen im Arbeitszeugnis
In einem neuen – zur Publikation vorgesehenen – Entscheid befasst sich das Bundesgericht mit der Frage der Missbräuchlichkeit einer Kündigung, die während eines hängigen Gleichstellungsverfahrens ausgesprochen worden war. Im gleichen Entscheid äussert es sich auch dazu, ob längere Absenzen mit Angabe von Gründen (Krankheit/Mutterschaft) im Arbeitszeugnis erwähnt werden dürfen.
Öffentliches Personalrecht
Therapeutischer Arbeitsversuch als verwertbare Arbeitsleistung?
Im vorliegenden Fall ging es u.a. um die Frage, ob die im Rahmen eines therapeutischen Arbeitsversuches entrichtete Entschädigung als Teil der Lohnfortzahlung (für Krankheit) zu qualifizieren ist, wenn die Leistung des Arbeitnehmers keine verwertbare Arbeitsleistung darstellt.
Öffentliches Personalrecht
Stillschweigende Anerkennung von Überstunden im öffentlichen Dienstverhältnis
Das Bundesverwaltungsgericht äussert sich zu den Voraussetzungen der nachträglichen bzw. stillschweigenden Anerkennung von Überstunden und stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Vorgehen des Arbeitgebers bezüglich Handhabung der Mehrarbeit nicht widersprüchlich sein darf. Zudem befasst es sich mit der Frage, wie sich die Rechtslage sich bei Duldung der an sich unerwünschten Überstunden präsentiert.
Öffentliches Personalrecht
Reorganisation als sachlicher Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich vorliegend u.a. mit der Frage, wann ein hinreichend sachlicher Grund für die Kündigung gegeben ist, wenn eine Stelle im Rahmen der Reorganisation aufgehoben wurde. Konkret prüfte das Gericht, ob die Kündigung aufgrund einer Umstrukturierung sachlich gerechtfertigt ist.
Öffentliches Personalrecht
Rachekündigung gegen eine Ärztin - Verletzung des Gleichstellungsgesetzes
Für das Vorliegen einer Rachekündigung nach Art. 10 GlG muss die geltend gemachte Ungleichbehandlung materiell nicht zwingend bestehen. Wichtig ist, dass die Arbeitnehmerin nicht gegen Treu und Glauben handelt. Wird die Kündigung nach Einreichung einer innerbetrieblichen Beschwerde wegen Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts ausgesprochen, wird Rachekündigung vermutet.
iusNet AR-SVR 29.10.2018.
Öffentliches Personalrecht
Ein allgemeines Streikverbot für kantonal angestelltes Pflegepersonal ist verfassungswidrig
Die Annäherung des öffentlichen Personalrechts an das privatrechtliche Arbeitsverhältnis hat zur Verstärkung des Grundrechtsschutzes von öffentlich-rechtlich Angestellten geführt. Abgesehen von einem Kanton kennt keines der kantonalen Personalgesetze, die sich überhaupt mit dem Streikrecht auseinandersetzen, ein generelles Verbot für Pflegepersonal.
Öffentliches Personalrecht
Umfang der Personensicherheitsprüfung eines Mitarbeiters in einer Schlüsselposition
Das Bundesgericht setzte sich mit der Frage der Zulässigkeit von detaillierten Untersuchungen über die Vermögenslage von Personen in Schlüsselfunktionen beim Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport im Rahmen von Personensicherheitsprüfungen auseinander. Der Beschwerdeführer hatte zuvor eine Verfügung der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen beim Bundesverwaltungsgericht ohne Erfolg angefochten.
Seiten