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Öffentliches Personalrecht
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Keine Narrenfreiheit auf Social Media
Der Mathematiklehrerin wurde vorgeworfen, auf diversen Social Media Plattformen unter anderem Drohungen gegen sein Arbeitgeberin ausgesprochen zu haben und rassistische, nationalsozialistische sowie antisemitische Inhalte gepostet zu haben.
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Staatshaftung im öffentlichen Personalrecht
Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Zürich sollte die Nachfolge der Leiterin des Instituts antreten, für das er tätig war. Aufgrund eines Skandals an der UZH sah die Universität aber davon ab.
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Aggressionen und Drohungen am Arbeitsplatz
Einem Pflegehelfer wurde fristlos gekündigt, unter Ansetzung einer Frist zur Stellungnahme.
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Leistungsanteil beim Lohn
Ein Gerichtsschreiber war mit seiner Lohnerhöhung unzufrieden und erhob deshalb Beschwerde.
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Unangemessenes Verhalten eines Lehrers
Einem Lehrer wurde eine unangemessene Beziehung mit einem Schüler vorgeworfen, woraufhin er entlassen wurde.
Öffentliches Personalrecht
Polizisten sowie Gewerkschaften klagten gegen eine Änderung des Genfer Polizeigesetzes, welches eine Reorganisation der Polizei beinhaltete. Sie bemängelten, dass die Gewerkschaften vorgängig nicht miteinbezogen wurden und machten eine Verletzung des Grundsatzes der Gewaltentrennung geltend.
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Urlaub zur Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung - Rückerstattung der Kosten
Zwecks Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung erhielt eine Angestellte im Kanton Schaffhausen zwei Monate bezahlten und zwei Monate unbezahlten Urlaub, wobei die Parteien eine Rückzahlungsvereinbarung abschlossen.
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Unprofessionelles und aggressives Verhalten am Arbeitsplatz
Der Beschwerdeführer A. arbeitete seit März 2020, erst in einem befristeten, dann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, beim Spital B. Dabei verhielt sich A. teils unprofessionell und aggressiv gegenüber Kollegen und Vorgesetzten. Hinzu kamen Fälle von unpünktlichem Erscheinen und verschiedene Kommunikationsproblematiken. Daher löste die Arbeitgeberin B. am 20. Dezember 2022 das Arbeitsverhältnis mit A. fristgerecht per 31. März 2023 auf.
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Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Die Beschwerdeführerin sah sich mit verschiedenen Vorwürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) und der Betreuung von Doktorierenden konfrontiert. Sie selber hatte eine Beschwerde wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gegen die EPFL hängig, welche im Mai 2023 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Gegen dieses Urteil wehrt sie sich nun vor Bundesgericht und verlangt eine Entschädigung für die entstandenen Kosten.
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Fristlose Entlassung eines Polizisten
Die Kantonspolizei löste das Arbeitsverhältnis mit dem Beschwerdeführer wegen Verletzung der Treuepflicht gemäss § 49 des Personalgesetzes des Kantons Zürich vom 27. September 1998 (PG/ZH; LS 177.10) mit sofortiger Wirkung auf. Zur Begründung führte sie an, der Beschwerdeführer habe sich aktiv an der Plattform "Wir für Euch" beteiligt; diese richte sich gegen die Polizeiarbeit bei der Durchsetzung der COVID-Massnahmen und rufe Polizeiangehörige zur Missachtung der Dienstpflicht und die übrigen Bürger zu querulatorischen Anzeigen gegen Polizisten auf. Dagegen wehrte sich der Beschwerdeführer vor Bundesgericht und forderte Lohnersatz sowie eine Entschädigung und Abfindung.
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