Anspruch auf rechtliches Gehör - Ausmass des Mangels (8C_681/2016)
Im öffentlichen Personalrecht widerspricht die Aufnahme einer neuen Beschäftigung nicht dem Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses für die Anfechtung einer vorangegangenen Kündigung. Nur bei äusserst groben Mängeln im Verfahren und wenn die Anfechtung nicht den nötigen Schutz mit sich bringt, darf Nichtigkeit der Vertragsauflösung angenommen werden.
Gesundheitsschutz und unverschuldete Kündigung (8C_638/2016)
Im öffentlichen Personalrecht ist eine Kündigung zulässig, sofern die dazu führenden Gründe nach Treu und Glauben eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses ausschliessen, und zwar auch bei fehlendem Verschulden des Angestellten.
Anspruch auf rechtliches Gehör und missbräuchliche Kündigung (VWBES.2017.5)
Die offensichtlich schwere Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nicht durch Anhörung vor der Beschwerdeinstanz geheilt werden. Eine Kündigung ist nach kantonalem Recht missbräuchlich, wenn eine adäquate Umplatzierung möglich ist.
Die Einordnung in die Lohnstufe basiert gemäss dem am 1. Januar 2010 neu eingeführten System auf fünf Haupt- und ca. 17 Nebenkriterien. Ein gewisser Schematismus kann dabei nicht verhindert werden.
Im Rahmen der Reorganisation der Division Infrastruktur wurden bei den SBB 50 der bestehenden 200 Stellen gestrichen. Die Arbeitnehmerin wehrt sich gegen die Überweisung ins Arbeitsmarktcenter.
Meinungsäusserungsfreiheit in der Verwaltung und Reorganisation (8C_767/2016, 8C_774/2016, 8D_5/2016)
Ob die Reorganisation die Ursache oder die Konsequenz der Versetzung des Beschwerdeführers war, ist für die Anwendbarkeit der kantonalen Bestimmung zum Umgang mit Versetzungen irrelevant.
Nachträgliche Anpassung eines Gemeindebeschlusses zur Verhinderung von Lohnnachzahlung (Mazzeo vs. Italien, 32269/09)
Die Vollstreckbarkeit eines letztinstanzlichen Urteils als Teil des Rechts auf ein gerichtliches Verfahren i.S.v. Art. 6 EMRK darf nicht durch nachträgliche Anpassung von Behördenentscheiden ausgehöhlt werden.