AHV-rechtliche Qualifikation von Einkünften als Inhaberin oder Inhaber von Betrieben in einem Nichtvertragsstaat
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte sich für das Bundesgericht die Rechtsfrage, ob die Einkünfte einer in der Schweiz wohnhaften Versicherten als Inhaberin eines Hotel- und Wellnessbetriebs in einem Nichtvertragsstaat als beitragspflichtiges Renteneinkommen einer Nichterwerbstätigen zu qualifizieren seien.
Kostenübernahme für Hippotherapie bei Geburtsgebrechen nach Erreichen des 20. Altersjahrs durch die OKP
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil klärte das Bundesgericht die Frage, ob eine von der IV erbrachte Hippotherapie bei Geburtsgebrechen nach Erreichen des 20. Altersjahrs als Pflichtleistung von der OKP übernommen werden müsse.
Berücksichtigung eines verschwenderischen Vermögensverzehrs bei der Ergänzungsleistungsbemessung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hatte das Bundesgericht die Frage zu beurteilen, wie die nicht existenznotwendigen Auslagen einer versicherten Person im Umfang von CHF 325'830 in den knapp drei Jahren vor Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen im Rahmen der Leistungsbeurteilung zu berücksichtigen seien.
Missachtung der Mitwirkungsrechte bei Kündigung der Anschlussvereinbarung an eine Vorsorgeeinrichtung
Das Bundesgericht hält fest, dass die Kündigung einer Anschlussvereinbarung an eine Vorsorgeeinrichtung vertraglichen Charakter hat. Sie kann deshalb nicht durch behördlichen Akt ersetzt werden. Eine derartige Kündigung ist nur gültig, wenn die Arbeitnehmerseite korrekt in den Entscheid einbezogen wurde.
Das Bundesgericht hatte zu Beurteilen, ob nach Spannungen am Arbeitsplatz die Eskalation die arbeitgebende Person berechtigte, das Arbeitsverhältnis fristlos aufzulösen.
Vertragsfreiheit ist auch die Freiheit, keinen Vertrag abzuschliessen
Das Bundesgericht beurteilte eine fristlose Kündigung, die ausgesprochen worden war, nachdem sich ein Arbeitnehmer der Versetzung nach Jordanien verweigert hatte.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die arbeitgebende Person als Krankentaggeldversicherung eine Schaden- oder Summenversicherung abgeschlossen hatte.
Nationale Bestimmungen dürfen die Personenfreizügigkeit nicht beeinträchtigen
Der EuGH hatte zur Vorabentscheidung zwei Fragen zu beantworten und zwar ob Entgelt aus der letzten Beschäftigung auch dann heranzuziehen sei, wenn die Beitragsdauer nicht erfüllt ist und/oder es nicht während der Beschäftigung ausbezahlt worden ist.