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Schaden- oder Summenversicherung?

Schaden- oder Summenversicherung?

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Privates Individualarbeitsrecht

Schaden- oder Summenversicherung?

A. fing bei der C. AG als Projektleiter an und war bei der B. AG kollektivversichert. Noch während der Probezeit wurde A. gekündigt. Noch am selben Tag konsultierte A. seinen behandelnden Psychiater, der eine schwere depressive Episode diagnostizierte, die eine vollumfängliche Arbeitsunfähgikeit zur Folge hatte. Kurz darauf wurde bei A. eine Nierenerkrankung diagnostiziert. Es stellte sich heraus, dass er auf eine Dialyse oder sogar eine Nierentransplantation angewiesen sein würde. Die B. AG verweigerte die Leistungen, weil A. durch seine Arbeitsunfähigkeit keinen Schaden erlitten hatte (Sachverhalt).

Das Bundesgericht setzte sich ausführlich mit der Lehre und der Rechtsprechung zur Krankentaggeldversicherung auseinander, da insbesondere strittig war, ob vorliegend eine Schaden- oder eine Summenversicherung abgeschlossen worden war, die den Verdienstausfall von A. versicherte (E. 5.2.3).

Nach eingehender Analyse der AVG kam das Bundesgericht zum Schluss, dass Kollektivversicherungen, die den massgebenden AHV-Lohn versichern, als Schadenversicherungen zu qualifizieren sind. Summenversicherungen seien nur ausnahmsweise anzunehmen. Vorliegend sprachen auch die in den...

iusNet AR-SVR 10.08.2020

 

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