iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Vor der zweiten "Welle" war Arbeitsausfall voraussehbar

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Vor der zweiten "Welle" war Arbeitsausfall voraussehbar

Weder das Risiko einer zweiten "Welle" in den Wintermonaten noch die Reaktion der Behörden waren im September 2020 unvorhersehbar. Zudem hätten vorsorglich alternative Geschäftsmodelle zur Minimierung der Ausfälle entwickelt werden können. (Erneuter) Coronabedingter Arbeitsausfall gehört zum Betriebsrisiko.
iusNet AR-SVR 14.03.2022

Wirtschaftliche Abhängigkeit wesentlich bei Einordnung als Arbeitsvertrag

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Wirtschaftliche Abhängigkeit wesentlich bei Einordnung als Arbeitsvertrag

Die wirtschaftliche Abhängigkeit ist das wesentliche Kriterium bei der Einordnung als Arbeitsvertrag. Mit der Gewährung von gewissen Freiheiten bei freien Berufen oder bei Personen in leitenden Funktionen respektive mit der Wahl bestimmter Geschäftsmodelle kann man sich dem Arbeitsvertrag nicht entziehen.
iusNet AR-SVR 25.03.2022

Impfpflicht und Gleichbehandlung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Impfpflicht und Gleichbehandlung

Weil nur die Hepatitis-B-Impfung Vertragsbestandteil war, wurden die weiteren Basisimpfungen per Weisung verlangt. Weil das Weisungsrecht rechtsungleich ausgeübt wurde, war die Kündigung nach den verweigerten Basisimpfungen missbräuchlich.
iusNet AR-SVR 11.04.2022

Schaden aus nicht abgeschlossener "bel étage" verjährt nach fünf Jahren

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Schaden aus nicht abgeschlossener "bel étage" verjährt nach fünf Jahren

Das Bundesgericht setzte sich u.a. mit der Verjährung auseinander im Zusammenhang mit einer "bel étage"-Versicherung. Die Arbeitgeberin hatte es unterlassen, die Versicherung für den Arbeitnehmer abzuschliessen, weshalb letzterem ein Schaden von CHF 614'707.50 entstand.
iusNet AR-SVR 19.04.2022

Schaden aus verletzter Versicherungspflicht "bel étage" verjährt nach fünf Jahren

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Schaden aus verletzter Versicherungspflicht "bel étage" verjährt nach fünf Jahren

Das Bundesgericht hatte im neulich ergangenen BGer Urteil 4A_402/2021 vom 14. März 2021 zum ersten Mal die Gelegenheit, sich zur Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflicht zum Abschluss einer überobligatorischen Vorsorgeversicherung «bel étage» zu äussern. Die allgemeine Verjährungsfrist nach Art. 127 OR beträgt bekanntlich zehn Jahre. Sie findet auf die Forderungen der Arbeitgebenden Anwendung. Diese Grundregel gilt nicht für Lohn- oder lohnähnliche geldwerte Ansprüche der Arbeitnehmenden. Ansprüche mit Lohncharakter unterliegen der verkürzten fünfjährigen Verjährungsfrist gemäss Art. 128 Ziff. 3 OR.
Eylem Demir
iusNet AR-SVR 19.04.2022

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