Die in einem Alterszentrum tätige Beschwerdegegnerin erlitt einen Unfall, aufgrund dessen sie 100% arbeitsunfähig war. Als sich ihr Gesundheitszustand besserte, wollte sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Die Vorgesetzte teilte ihr mit, sie könne in einem anderen Wohnbereich als dem angestammten eingesetzt werden.