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Medikamentenpreise

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Medikamentenpreise

Zu Diskussionen stand, ob dem therapeutischen Quervergleich (TQV) von Duodart auch Generika als Vergleichsprodukte zugrunde gelegt werden dürfen und auf welche Packungsgrösse insbesondere von Duodart dabei abzustellen ist. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass, um die Gleichwertigkeit der Vergleichsprodukte zu gewährleisten, im Rahmen des TQV nur Arzneimittel herangezogen werden dürfen, deren Preise ebenfalls im Verfahren nach aArt. 65b Abs. 2 KVV zustande gekommen sind. Der Einbezug von Generika fällt daher ausser Betracht. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab.

 

iusNet AR-SVR 15.08.2024

 

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