Relativierung der erhöhten Fürsorgepflicht für langjährige Arbeitnehmende
Das Bundesgericht relativiert seine "apodiktische" Rechtsprechung zur erhöhten Fürsorgepflicht von Arbeitgebenden betreffend ihre langjährigen Arbeitnehmenden. Es sei eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen, vorliegend die höhere leitende Tätigkeit des Arbeitnehmers.
Der Beschwerdeführer beschwerte sich vor Bundesgericht über die Höhe einer zugesprochenen Gewinnbeteiligung und die Höhe einer Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung.
Wenn die Operation in die Kündigungsfrist gelegt wird...
Das Bundesgericht überprüft den Entscheid der Vorinstanz, die im Sachverhalt kein ungerechtfertigtes Verlassen der Arbeitsstelle und eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung erblickte.