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Lohnstreitigkeit in der Immobilienbranche

Lohnstreitigkeit in der Immobilienbranche

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Privates Individualarbeitsrecht

Lohnstreitigkeit in der Immobilienbranche

Nachdem A. mit Teilklage gegen die B. Immobilien AG durchgedrungen war, forderte er Fr. 736'240.-- als zusätzliche Gewinnbeteiligung und Fr. 1'963'517.-- für Zinsen auf Ansprüche wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung. Das Arbeitsgericht verurteilte die B. Immobilien AG, A. Fr. 1'726'182.-- nebst Zins zu 5 % auf Fr. 4'106'656.-- seit 1. Januar 2018 zu bezahlen. Im Umfang von Fr. 44'000.-- (nebst Zins zu 5 % seit 13. Juni 2007) schrieb es die Klage ab. Im Mehrbetrag schloss das Arbeitsgericht auf Abweisung der Klage. Dagegen beschwerte sich A. bis vor Bundesgericht. Auch vor Bundesgericht verfingen seine Argumente nicht.

iusNet AR-SVR 10.09.2021

 

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