Haute Cuisine und eine missbräuchliche Kündigung
Haute Cuisine und eine missbräuchliche Kündigung
Haute Cuisine und eine missbräuchliche Kündigung
B. war längjähriger, tadelloser Chef de Rang im Restaurant X., das von der A. AG betrieben wurde. F., Mitglied der Geschäftsleitung, bekannt für seinen "caractère très fort", beanstandete die Arbeitsleistung des B. zwei Mal. Es kam zu einer Abmahnug, deren Inhalt B. bestritt. Kurz darauf teilte B., der von diesem Umstand vorher erfahren hatte, G. mit, dass sie demnächst gekündigt werde. G. hatte in der Folge einen emotionalen Ausbruch. In der Folge wurde B. gekündigt, weil das Verhalten in Bezug auf G. das Vertrauensverhältnis zerrüttet habe. B. erhielt nicht von der ersten, aber von der zweiten Instanz im Kanton eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung zugesprochen. Dagegen wehrte sich die A. AG vor Bundesgericht erfolglos.
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