Massenentlassung, Sozialplan und Frühpensionierung
Massenentlassung, Sozialplan und Frühpensionierung
Massenentlassung, Sozialplan und Frühpensionierung
A. war tätig für wechselnde Arbeitgeberinnen (zusammengefasst: B. AG), weil der Konzern laufend umstrukturiert wurde. Er leitete ein Team, das Lizenzen verwaltete. A. war zunächst in Genf, dann abwechselnd in Genf und Paris tätig. Nach einer weiteren Umstrukturierung sollte die Verwaltung der Lizenzen nach Singapur verlagert werden. Drei der Teammitglieder von A. nahmen das im Kleid des Sozialplans offerierte Angebot an und erhielten eine Abfindung, die sich an ihren Dienstjahren orientierte, und eine AHV-Überbrückungsleistung. A. hatte vor kurzem begonnen, seine Frühpensionierung vorzubereiten. A. wurde eine AHV-Überbrückung angeboten, wenn er vorzeitig in den Ruhestand geht. A. nahm das Angebot an, klagte aber nachher auf Bezahlung einer Abfindung nach Massgabe seiner Dienstjahre (Sachverhalt).
Das Bundesgericht erinnerte daran, dass wenn der Sozialplan nicht das Ergebnis von Verhandlungen, sondern einer einseitigen...
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