Rechtsanwalt MLaw Marc Wohlwend stellt die Eckpunkte der geplanten Änderung der ArGV 2 dar, die zurzeit in der Vernehmlassung ist, und beleuchtet diese kritisch. Mit der Änderung der ArGV 2 soll das Jahresarbeitszeitmodell in Dienstleistungsbetrieben (Rechts-, Steuer-, Unternehmens-, Management- oder Kommunikationsberatung, Wirtschaftsprüfung oder Treuhand) unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich vereinbart werden dürfen.