Soziale Dienste sind beschwerdelegitimiert, wenn sie die versicherte Person dauerhaft unterstützen
Weil der soziale Dienst die versicherte Person dauerhaft unterstützte, hatte er ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung des Entscheides der IV-Stelle und war damit beschwerdelegitimiert.
Kündigung nach unmöglicher Sicherheitsprüfung rechtens: keine Entschädigungspflicht
Weil Sicherheitserklärung fehlte, war Anstellungsbedingung nicht erfüllt, weshalb Arbeitsverhälts beim VBS aufgelöst wurde, ohne dass Arbeitnehmer dafür entschädigt worden wäre.
Zeugniskorrektur war keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
Die zivilrechtliche Beschwerde war unzulässig, weil es ihr am Streitwert und der Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung mangelte, und die subsidiäre Verfassungsbeschwerde war, soweit zulässig, unbegründet.
UVG-Komplementärrente in eigenem Koordinationssytem und lex specialis zu Überentschädigungsbestimmungen im ATSG
Die Beschwerdeführerin wollte ihre Anwaltskosten an die Rückforderung der Unfallversicherung anrechnen, die durch den rückwirkenden Erhalt einer IV-Rente entstand. Das Bundesgericht stellte klar, dass die UVG-Komplementärrente in einem eigenen Koordinationssytem bestimmt wird und dass diese Bestimmung den allgemeinen Überentschädigungsbestimmungen des ATSG vorgehen.
Willkürliche Auslegung durch das Versicherungsgericht des Kantons Aargau
Es war umstritten, wann die 30-tägige Frist zu laufen beginnt, die abzuwarten ist, bevor die säumige Person auf die KVG-Säumigen-Liste aufgenommen wird. Die Auslegung der Vorinstanz, wonach auf die Zustellung des Zahlungsbefehls abzustellen sei, stufte das Bundesgericht als willkürlich ein, weshalb die Beschwerde gutgeheissen wurde.
Die Beschwerdeführerin hatte auf Entschädigung wegen sexueller Belästigung und wegen missbräuchlicher Rachekündigung und auf Ausbezahlung des Ferienlohns geklagt. Für die sexuelle Belästigung gab es einen, für die missbräuchliche Kündigung drei Monatslöhne Entschädigung und der Ferienlohn musste ausbezahlt werden, weil sie während ihrer Arbeitsunfähigkeit keine Ferien beziehen konnte.
Paritätische Kommission der Reinigungsbranche büsst eine Arbeitgeberin
Eine paritätische Kommission der Reinigungsbranche büsste die Beschwerdeführerin wegen eines Verstosses gegen den GAV, die bei der Durchsetzung die fehlende Zuständigkeit monierte.
Der Kanton Waadt erachtete ein Arbeitsverhältnis für beendet, weil die Beschwerdegegnerin zwischenzeitlich für vollständig invalid erklärt wurde, obwohl sie ihre Restarbeitsfähigkeit für den Kanton Waadt aufwendete. Dass mit der Einschätzung der Invalidität etwas nicht stimmen konnte, hätte der Kanton Waadt deshalb merken müssen.
Unfallversicherung zieht Vergleich nach 18 Jahren in Wiedererwägung
Weil Art. 22 UVG nur die (materielle) Revision nach Art. 17 ATSG und nicht auch die prozessuale Revision und die Wiedererwägung gemäss Art. 53 ATSG reguliert, und die (strengen) Voraussetzungen der Wiedererwägung von Vergleichen erfüllt waren, durfte die Unfallversicherung auf einen vor 18 Jahren geschlossenen Vergleich zurückkommen und eine Invalidenrente aufheben.