Rechtsanwalt nicht zwangsläufig externer Ermittler
Das Bundesgericht beurteilte eine fristlose Verdachtskündigung gegen einen "Head of Investments", nachdem ein Rechtsanwalt einer Bank gemeldet hatte, dass dieser versucht habe, einige Kundenberater:innen abzuwerben.
Auf Betrug an Bankangestelltem folgt fristlose Kündigung
Wird eine Arbeitnehmerin Opfer eines Betrugs zum Nachteil ihrer Arbeitgeberin, stellt das allein noch keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar.
Der Ort, an dem die Arbeitnehmerin gewöhnlich ihre berufliche Tätigkeit ausübt
Für den Gerichtsstand hat die Art und Weise, wie das Arbeitsverhältnis tatsächlich abgewickelt wird, Vorrang gegenüber dem vereinbarten Arbeitsort, der von den Parteien frei geändert werden kann.
Kündigung wegen ungenügender Eignung oder Fähigkeiten ist unverschuldet
Das Bundesgericht kam anhand einer systematischen Analyse der einschlägigen Bestimmungen zum Schluss, dass die Entlassung einer Assistentin durch die EPFL wegen ungenügender Eignung oder Fähigkeiten als unverschuldet einzuordnen und zu entschädigen ist.
Personalstatut und Ausführungsreglement eines Zweckverbandes schränken Vertragsfreiheit einer Mitgliedsgemeinde ein
Auch wenn das Gemeinwesen sein Personalstatut grundsätzlich dem Privatrecht unterstellt, bleibt er dabei beispielsweise durch das Legalitätsprinzip und das Prinzip von Treu und Glauben beschränkt. Dazu können auch das Personalstatut und das dazugehörige Ausführungsreglement gehören eines Zweckverbandes gehören, dessen Mitglied eine Gemeinde ist.
Wer in zweckwidriger Verwendung mehrerer Teilklagen, die einen Gesamtstreitwert von über CHF 100'000 haben, das vereinfachte, kostenlose Verfahren in Anspruch nimmt, handelt rechtsmissbräuchlich.
Impfpflicht für Spezialkräfte der Militärpolizei verhältnismässig
Die Kündigung eines Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte der Militärpolizei war sachlich begründet und daher nicht missbräuchlich, nachdem dieser die Covid-19-Impfung verweigert hatte.
Längere Fristen für Beitragsansprüche, die durch Steuerveranlagung bestimmt werden
Die Frist für Beitragsansprüche, die durch die Steuerveranlagung bestimmt werden, kann nach Art. 16 AHVG unter Berücksichtigung von Art. 152 Abs. 3 DBG mehr als 10 Jahre betragen.