Beginn der Arbeitszeit von Handwerkern (4A_376/2017)
Die falsche Auskunft der Paritätischen Kommission zum Gesamtarbeitsvertrag schützt nicht vor Forderungen auf Nachzahlungen von Überstunden des Arbeitnehmers.
Kündigung von Arbeitnehmervertretern aus wirtschaftlichen Gründen (4A_656/2016)
Ein besonderes Verfahren für die Kündigung von Arbeitnehmervertreter sieht das Gesetz nicht vor, kann aber in einen Gesamtarbeitsvertrag aufgenommen werden.
Anforderung an die Vereinbarung nach Art. 324a Abs. 4 OR
Auf das Schriftlichkeitserfordernis kann im Einzelfall verzichtet werden, wenn die Lösung für den Arbeitnehmer günstiger ist und gewisse andere Indizien für eine derartige konkludente Vereinbarung gegeben ist.
Umsetzung von Regelungen zur Entschädigung von Feiertagen in landesweitem Gesamtarbeitsvertrag (LGAV)
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die formellen Voraussetzungen, die vom Bundesgericht für die Abgeltung des Ferienlohns mit dem laufenden Lohn entwickelt wurden, auch auf die Abgeltung der Feiertagsentschädigung anzuwenden sind.
Abgangsentschädigung gestützt auf angepassten Arbeitsvertrag und Sozialplan
Zur Beurteilung einer Parteivereinbarung wird zunächst auf den wirklichen Willen der Parteien abgestützt. Kann dieser nicht eruiert werden, wird der Parteiwille gestützt auf das Vertrauensprinzip ausgelegt. Erst wenn auch diese Methode nicht weiterhilft, kann der Grundsatz in dubio contra stipulatorem angewendet werden.
Zur Bestimmung der Schwellenwerte, welche eine Sozialplanpflicht auslösen, kann in den meisten Punkten auf die Definitionen für die Schwellenwerte bei Massenentlassung zurückgegriffen werden.
A. musste B. die Differenz zum Mindestlohn gemäss GAV (CTT-Agri) nachzahlen. Weder verliess B. die Arbeitsstelle noch verzichtete er auf die Entschädigung während Ferien, Urlauben und Feiertagen.
Am 9. Dezember 2022 entschied der Bundesrat die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) um drei Jahre zu verlängern und die Mindestlöhne zu erhöhen.