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Anspruch auf Überstunden, den Lohnzuschlag für Sonntagsarbeit und auf Genugtuung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Anspruch auf Überstunden, den Lohnzuschlag für Sonntagsarbeit und auf Genugtuung

Der Arbeitnehmer hat in Unkenntnis des Arbeitgebers geleistete Überstunden innert nützlicher Frist dem Arbeitgeber anzuzeigen. Ist der Lohnzuschlag für Sonntagsarbeit abgegolten, wenn der vereinbarte Lohn über dem im Normalarbeitsvertrag festgelegten Mindestlohn liegt? Wann ist eine Genugtuung für die Persönlichkeitsverletzung nach Art. 49 OR im Zusammenhang mit Art. 328 OR gerechtfertigt?
iusNet AR-SVR 24.08.2018.

Umsetzung von Regelungen zur Entschädigung von Feiertagen in landesweitem Gesamtarbeitsvertrag (LGAV)

Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht

Umsetzung von Regelungen zur Entschädigung von Feiertagen in landesweitem Gesamtarbeitsvertrag (LGAV)

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die formellen Voraussetzungen, die vom Bundesgericht für die Abgeltung des Ferienlohns mit dem laufenden Lohn entwickelt wurden, auch auf die Abgeltung der Feiertagsentschädigung anzuwenden sind.
iusNet AR-SVR 03.09.2018

Die Rechtsnatur der Entschädigung bei missbräuchlichen Kündigungen nach Art. 336a OR und ihr Verhältnis zu Art. 49 OR

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Die Rechtsnatur der Entschädigung bei missbräuchlichen Kündigungen nach Art. 336a OR und ihr Verhältnis zu Art. 49 OR

Das BGer Urteil 4A_482/2017 vom 17. Juli 2018 zeigt einmal mehr, welche Herausforderungen das Bundesgericht an den Genugtuungsanspruch infolge von Persönlichkeitsverletzungen nach Art. 49 OR bei missbräuchlichen Kündigungen stellt.
Eylem Demir
iusNet AR-SVR 23.09.2018

Abgangsentschädigung gestützt auf angepassten Arbeitsvertrag und Sozialplan

Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht

Abgangsentschädigung gestützt auf angepassten Arbeitsvertrag und Sozialplan

Zur Beurteilung einer Parteivereinbarung wird zunächst auf den wirklichen Willen der Parteien abgestützt. Kann dieser nicht eruiert werden, wird der Parteiwille gestützt auf das Vertrauensprinzip ausgelegt. Erst wenn auch diese Methode nicht weiterhilft, kann der Grundsatz in dubio contra stipulatorem angewendet werden.
iusNet AR-SVR 03.10.2018

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