Anspruch auf Überstundenentschädigung
Anspruch auf Überstundenentschädigung
Anspruch auf Überstundenentschädigung
Dieses Urteil befasst sich mit dem Anspruch auf Überstundenentschädigung des Arbeitnehmers H.X., der seit dem 1. Juli 2009 als Gärtner und Hauswart beim Ehepaar F.Z. und H.Z. angestellt war. Auch seine Ehefrau F.X. war beim gleichen Ehepaar als Haushälterin angestellt. Das Bundesgericht setzte sich im einem am gleichen Tag ergangenen Urteil (4A_482/2017) mit verschiedenen Ansprüchen der Ehefrau des Beschwerdeführers auseinander. H.X. hatte keinen schriftlichen Vertrag mit seinen Arbeitgebern abgeschlossen. Das Arbeitsamt Genf stellte ihm ein Exemplar des kantonalen Normalarbeitsvertrages für Hausangestellte (NAV) mit Stand am 11.11.2008 zu. Sein Lohn betrug CHF 5'000 pro Monat, wobei davon CHF 345 für die Hälfte der Monatsmiete der von seiner Familie bewohnten Wohnung abgezogen wurde.
Nachdem die Ehefrau des Arbeitnehmers H.X. bei den Arbeitgebern um einen freien Sonntag im Monat gebeten hatte, erhielt er – zusammen mit seiner Ehefrau – die Kündigung mit Wirkung ab 31. Juli 2014. Das Schreiben hielt fest, dass ihm wegen seines Dienstalters zwei zusätzliche Monatslöhnte gewährt werde. H.X. lehnte es ab, dieses Dokument zu unterschreiben. Daraufhin bestätigte das Ehepaar Z...
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