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Privatrechtlicher Arbeitsvertrag oder öffentliches Personalrecht?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Privatrechtlicher Arbeitsvertrag oder öffentliches Personalrecht?

Im vorliegenden Fall musste das Bundesgericht beurteilen, ob der Arbeitsvertrag eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an der Universität Genf bei dessen Beendigung dem privaten Individualarbeitsrecht oder dem öffentlichen Personalrecht unterstand.
iusNet AR-SVR 12.12.2023

Sexuelle Handlungen mit Kindern

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Sexuelle Handlungen mit Kindern

Gegen einen Pastoralassistenten der katholischen Kirche im Kanton Jura lief ein Strafverfahren wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen. Er informierte den Pastor über das laufende Verfahren. Darauf hin wurde er per sofort freigestellt und aufgefordert, sein Anhörungsrecht auszuüben, von welchem er auch Gebrauch machte. Er wehrte sich daraufhin gegen die Entlassung.
iusNet AR-SVR 14.12.2023

Genfer Polizeigesetz

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Genfer Polizeigesetz

Polizisten sowie Gewerkschaften klagten gegen eine Änderung des Genfer Polizeigesetzes, welches eine Reorganisation der Polizei beinhaltete. Sie bemängelten, dass die Gewerkschaften vorgängig nicht miteinbezogen wurden und machten eine Verletzung des Grundsatzes der Gewaltentrennung geltend.
iusNet AR-SVR 09.02.2024

Urlaub zur Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung - Rückerstattung der Kosten

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Urlaub zur Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung - Rückerstattung der Kosten

Zwecks Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung erhielt eine Angestellte im Kanton Schaffhausen zwei Monate bezahlten und zwei Monate unbezahlten Urlaub, wobei die Parteien eine Rückzahlungsvereinbarung abschlossen.
iusNet AR-SVR 21.02.2024

Unprofessionelles und aggressives Verhalten am Arbeitsplatz

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Unprofessionelles und aggressives Verhalten am Arbeitsplatz

Der Beschwerdeführer A. arbeitete seit März 2020, erst in einem befristeten, dann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, beim Spital B. Dabei verhielt sich A. teils unprofessionell und aggressiv gegenüber Kollegen und Vorgesetzten. Hinzu kamen Fälle von unpünktlichem Erscheinen und verschiedene Kommunikationsproblematiken. Daher löste die Arbeitgeberin B. am 20. Dezember 2022 das Arbeitsverhältnis mit A. fristgerecht per 31. März 2023 auf.
iusNet AR-SVR 12.03.2024

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