In diesem Beitrag geht Christian Haag der äusserst aktuellen Thematik nach, wie das BSV mit dem Umstand verfährt, wenn für eine medizinische Begutachtung Gutachterpersonen ausgewählt werden, welche die vom BSV selber festgesetzten fachlichen Mindestanforderungen nicht erfüllen. Der Beitrag zeigt damit insbesondere, dass im Gutachterwesen im Hinblick auf die mit BGE 137 V 210 postulierte Verfahrensfairness noch deutliches Verbesserungspotential besteht.