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Präzisierung der Rechtsprechung zu Hilfstätigkeiten im Rahmen der Gutachtenserstellung

Präzisierung der Rechtsprechung zu Hilfstätigkeiten im Rahmen der Gutachtenserstellung

Rechtsprechung
Invalidenversicherung

Präzisierung der Rechtsprechung zu Hilfstätigkeiten im Rahmen der Gutachtenserstellung

Im Rahmen der Gutachtenserstellung besteht nach der Rechtsprechung die Verpflichtung, die Namen der Sachverständigen mitzuteilen. Diese Pflicht gilt indes nicht für Hilfspersonen. Im vorliegenden zur Publikation vorgesehenen Entscheid hat das Bundesgericht festgestellt, dass Personen, welche die Anamnese erheben, das medizinische Dossier analysieren und zusammenfassen sowie den Text auf Schlüssigkeit der Folgerungen überprüfen, nicht als Hilfspersonen im Sinne dieser Rechtsprechung zu qualifizieren sind. Die Namen der auf diese Weise am Gutachtensprozess beteiligten Ärzte müssen demnach der versicherten Personen mitgeteilt werden.

iusNet AR-SVR 23.01.2020

 

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