Die Änderung im AHVG sieht vor, dass die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden generell zur systematischen Verwendung der AHV-Nummer im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben ermächtigt werden. Der Anstoss zur Änderung rührt daher, dass die Behörden zunehmend daran interessiert sind, die 13-stellige AHV-Nummer in der Verwaltung zur Personenidentifikation einzusetzen. Der Vorentwurf ist am 7.11.2018 in die Vernehmlassung gegangen.