Rektor entlässt Kantonsschullehrer ohne das rechtliche Gehör zu gewähren
Rektor entlässt Kantonsschullehrer ohne das rechtliche Gehör zu gewähren. Missbräuchliche Kündigung, Persönlichkeitsverletzungen und darauf basierende Ansprüche stehen im Raum.
Verletzung des rechtlichen Gehörs kostet drei Monatslöhne
Obwohl das Bundesgericht in seinem Rückweisungsentscheid festgelegt hatte, dass bei Festsetzung der Entschädigung ein Mitverschulden unberücksichtigt bleiben muss, verliess die Vorinstanz mit ihrem neuen Entscheid den gesteckten Rahmen, weshalb das Bundesgericht die Entschädigung selbst auf drei Monatslöhne festsetzte.
Zwar hatte die Vorinstanz die Auswirkungen der Berufserfahrung auf das Kriterium K1, das wesentlich für die Einreihung in die Lohnklassen ist, gemäss Rückweisungsentscheid korrekt beurteilt, allerdings hat es zu Unrecht unterlassen, die Lohndiskriminierung zu prüfen.
A. wurde gekündigt, weil er beharrlich Freundschaften mit seinen Arbeitskolleginnen und -kollegen schliessen wollte. Das warein jeweils zwar keine Persönlichkeitsverletzungen, jedoch mangelte es dem A. dadurch an Teamfähigkeit, was die Kündigung rechtfertigte.
Einsitznahme des Dachverbandes verschiedener Gewerkschaften in paritätischer Kommission wahrt rechtliches Gehör. Im Kapitel "Arbeits- und Ruhezeit" der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz enthaltenen Bestimmungen sind nicht im Anwendungsbereich von Art. 3a ArG enthalten.