Betrügerische Begründung von Krankentaggeld (4A_401/2017)
Fall eines Versicherten, der trotz ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit in erheblichem Umfang arbeitstätig war und sich für seine Arbeitstätigkeit teilweise einen Lohn auszahlte.
Alter und Dienstalter als Faktoren für Leidensabzug? (8C_552/2017)
Das Bundesgericht äussert sich dazu, ob die Faktoren Alter und Dienstalter in der Unfallversicherung einen leidensbedingten Abzug vom statistischen Tabellenlohn rechtfertigen.
Das Bundesgericht beurteilt, inwiefern eine krankheitsbedingte berufliche Umstellung im Hinblick auf die Erzielung eines Invalideneinkommens altersbedingt noch zumutbar im Sinne der IV ist.
Rückerstattung von unrechtmässig bezogenen IV-Leistungen (9C_644/2017)
In diesem Urteil äussert sich das Bundesgericht zur Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen (Art. 25 ATSG) und namentlich zum Erfordernis des guten Glaubens.
Rechtsmittelbefugnis zweier Unfallversicherer untereinander (8C_396/2017, zur Publikation bestimmt)
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen ein Unfallversicherer gegen die Verfügung eines anderen Unfallversicherers Einsprache erheben kann. Konkret ging es um eine Versicherte, die über zwei Arbeitgeber bei verschiedenen Versicherern unfallversichert war und einen Nichtberufsunfall erlitt (vgl. Art. 99 Abs. 2 UVV).
Koordination Arbeitslosen- und Krankentaggeldversicherung (4A_42/2017, zur Publikation bestimmt)
Werden Taggelder einer Krankentaggeldversicherung nach VVG auch dann von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen, wenn der Krankentaggeldversicherer seine Leistungspflicht bestreitet und daher vorerst keine Leistungen erbringt?
Rückweisung oder gerichtliche Sachverhaltsabklärung? Zweitgutachten oder Nachfrage beim Gutachter? (8C_558/2017)
Das Bundesgericht äussert sich in diesem Entscheid zu den Fragen, ob das Gericht die Spruchreife selbst herstellen muss und unter welchen Voraussetzungen ein Zweitgutachten angezeigt ist.
Einkommensrealisierung im Sozialversicherungsrecht (8C_338/2017)
Das Bundesgericht äussert sich zur Unterscheidung zwischen Beitragspflicht und Beitragsbezug anhand eines Falles, in dem einem Versicherten, der bis Ende 2013 der Arbeitslosenversicherung unterstellt war, Anfang 2014 eine Entschädigung wegen einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses ausgerichtet wird.