Betrügerische Begründung von Krankentaggeld (4A_401/2017)
Betrügerische Begründung von Krankentaggeld (4A_401/2017)
Betrügerische Begründung von Krankentaggeld (4A_401/2017)
Der Versicherte ist einziger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH im Baugewerbe und über die GmbH kollektiv krankentaggeldversichert. Der Versicherer richtete von November 2011 bis Februar 2013 Krankentaggelder in der Höhe von CHF 75'318 aus. Grundlage bildete eine vom Versicherten aufgrund von Rückenproblemen gemeldete und medizinisch belegte 100%-ige Arbeitsunfähigkeit bis Februar 2012, danach von 70% bis Januar 2013.
Über die GmbH richtete sich der Versicherte von September 2011 bis Dezember 2012 einen Lohn aus, der mindestens demjenigen vor der Erkrankung entsprach. Aufgrund einer Besprechung mit einem ehem. Arbeitnehmer des Versicherten kam der Versicherer zum Schluss, dass der Versicherte trotz ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit arbeitete. Ein Strafverfahren wegen Betrugs (Art. 146 StGB) wurde wegen Nichterfüllens des Straftatbestandes eingestellt.
Der Versicherer schloss den Versicherten wegen betrügischer Begründung des Versicherungsanspruchs rückwirkend per 19. September 2011 aus der Krankentaggeldversicherung aus und forderte die erbrachten Krankentaggeldleistungen zurück. In der Folge erhob die Versicherung Klage gegen den...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.