Ein Broker erkrankte während der Probezeit. Als er bei der Arbeitgeberin nachfragte, ob er ein Arztzeugnis einreichen musste, erklärte ihm diese, das sei nicht nötig, er habe die Probezeit aufgrund schlechter Leistungen sowieso nicht bestanden. Der Broker arbeitete aber von zu Hause aus weiter, da er der Ansicht war, es sei ihm nicht gekündigt worden und forderte weiter sein Gehalt.
Anstellung von Assistenzpersonen nur bei natürlichen Personen
Im vorliegenden Entscheid befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, ob unter Umständen auch Anspruch auf den Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung besteht, wenn die Assistenzperson bei einer juristischen statt natürlichen Person angestellt ist.
Fristlose Entlassungen müssen unverzüglich ausgesprochen werden
Die sofortige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist beim Vorliegen wichtiger Gründe zulässig (Art. 337 Abs. 1 OR). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes muss die Kündigung mit sofortiger Wirkung unverzüglich erfolgen.
Schadenersatz für entgangene paritätische Sozialversicherungsbeiträge
Die Ausgleichskasse des Kantons Zürich verpflichtete einen ehemaligen Gesellschafter und Geschäftsführer zur Zahlung von Schadenersatz für entgangene paritätische Sozialversicherungsbeiträge.
Vergütung von Pflegeleistungen durch Angehörige (EL)
Eine Mutter, die im Kanton Zug als Juristin gearbeitet hatte, gab ihre Erwerbstätigkeit auf, um sich ganz der Pflege und Betreuung ihres schwer behinderten Sohnes zu widmen. Ihre wurde zwar die Vergütung der Pflegeleistungen zugesprochen, jedoch nicht in der von ihr geforderten Höhe.
Ein Angestellter hätte aufgrund einer Änderung des ihn betreffenden Gesamtarbeitsvertrages eine Lohnerhöhung erhalten sollen. Der Arbeitnehmer zahlte ihm diese aber nicht aus, weil sie sich auf den Standpunkt stellte, dass er nicht als Teamleiter tätig war, was die Lohnerhöhung gerechtfertigt hätte. Die Vorinstanz gab dem Angestellten recht, vorauf die Arbeitgeberin ans Bundesgericht gelangte.
Bei der Beschwerdeführerin wurde anlässlich eines Schwangerschaftstests eine HIV-Infektion festgestellt. Sie meldete sich bei der Unfallversicherung zum Leistungsbezug, mit dem Vermerk, sie sei durch ihren ehemaligen Partner infiziert worden. Die Unfallversicherung verneinte ihre Leistungspflicht.
Vergütung von durch Angehörige erbrachten, psychiatrischen Grundpflegeleistungen
Der an kognitiven und psychiatrischen Beeinträchtigungen leidende Beschwerdeführer beantragte die Vergütung der durch seine Mutter erbrachten psychiatrischen Grundpflegeleistungen durch die Grundversicherung.