Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Erhebung von AHV-Beiträgen – geringfügiges Einkommen und Verzugszinsen)
Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Erhebung von AHV-Beiträgen – geringfügiges Einkommen und Verzugszinsen)
Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Erhebung von AHV-Beiträgen – geringfügiges Einkommen und Verzugszinsen)
Die Vorlage sieht die Optimierung des Bezugs der AHV-Beiträge in zwei Bereichen vor:
Einerseits soll der Katalog der Arbeitgeber, die auf Löhne unter CHF 2300 Beiträge entrichten müssen ergänzt werden. So plant der Bundesrat für bestimmte Tätigkeiten, in denen kurzfristige Arbeitsverhältnisse besonders häufig sind, eine Beitragspflicht ab dem ersten Franken einzuführen. Ziel ist, dass Arbeitnehmende, die immer wieder kurze Arbeitseinsätze leisten sozialversichert sind. Andererseits sollen Liquidationsgewinne, die nach Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielt werden, unter bestimmten Voraussetzungen von Verzugszinsen befreit werden.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 05. September 2024. Bis dahin können alle interessierten Personen Stellung nehmen.
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