In seinem Entscheid befasst sich Tribunal cantonal du Canton de Vaud mit der brisanten Frage, ob UberPop-Fahrerinnen und -Fahrer in einem Subordinationsverhältnis stehen und ob sie über die AGB auf den arbeitsrechtlich zwingenden Gerichtsstand am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder an dem Ort, an dem sie gewöhnlich die Arbeit verrichten, verzichten können. Eylem Demir fasst die Erwägungen des Tribunal cantonal du Canton de Vaud zusammen und ordnet diese kurz ein.