A+: Frist wird nach Bearbeitungsversehen nicht wiederhergestellt
Weil offensichtlich von einem Bearbeitungsversehen der Post auszugehen war, begann die Frist am Tag nach der Zustellung des A+-Schreibens zu laufen und nicht erst am Tag nach der tatsächlichen Inempfangnahme.
Nebenamtlicher Bundesrichter wirkte nicht einschüchternd
Es ist ein Zeichen von Reife, wenn Arbeitnehmende in Bereichen, die sie nicht beherrschen, das Recht in Anspruch nehmen, sich juristisch beraten zu lassen. Fehlen andere Gründe für die Kündigung, gilt sie somit als Rachekündigung.
Arbeitsleistungsart "Kompensation mit Bereitschaft" ist echte Arbeit auf Abruf
Hat der Arbeitnehmer die Pflicht, einen Auftrag der Arbeitgeberin anzunehmen und nach Abruf innert 15 Minuten einsatzbereit zu sein, handelt es sich um echte Arbeit auf Abruf. Der ausserhalb des Betriebs geleistete Bereitschaftsdienst muss in einem solchen Arbeitsverhältnis entschädigt werden.
Verweigerung der Anerkennung als Sozialpartner bestätigt
Spitäler dürfen die Anerkennung von Vereinen als Sozialpartner verweigern, wenn diese nicht alle Voraussetzungen erfüllen, bspw. wenn sie sich illoyal verhalten.
Polizisten haben im Gegensatz zu Aspiranten schutzwürdiges Interesse
Weil angestellte Polizistinnen und Polizisten von der einschlägigen Bestimmung betroffen sind, haben sie ein schutzwürdiges Interesse an einer Entscheidung über ihren diesbezüglichen Anspruch.
Arbeitslosenversicherung: Solidaritätsprozent fällt per 1. Januar 2023 weg
Aufgrund der finanziellen Erholung der Arbeitslosenversicherung wird das auf hohe Lohnbestandteile erhobene Solidaritätsprozent per 1. Januar 2023 wegfallen.
2 Arbeitstage Bedenkzeit für Aufhebungsvereinbarung sind genug
Da nicht ersichtlich war, weshalb die Bedenkzeit von 2 Arbeitstagen nicht ausgereicht haben respektive A. dadurch überrumpelt worden sein sollte und beide Seiten auf bestimmte Rechte verzichteten und Zugeständnisse machten, hielt die Aufhebungsvereinbarung vor Bundesrecht stand.