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Öffentliches Personalrecht
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Gehaltskürzung als Disziplinarstrafe
Ein Genfer Sekundarlehrer wurde zum Gespräch mit seinen Vorgesetzten zitiert, weil ihm unangemessenes Verhalten, u.a. sexuelle Belästigung vorgeworfen wurde.
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Einem angestellten Architekten bei der Abteilung Denkmalpflege der Stadt Genf wurde gekündigt aufgrund von mangelhafter Kommunikation, Schwierigkeiten bei der Entscheidfindung und Probleme mit der Hierarchie. Er klagte und die Vorinstanz gab ihm Recht, woraufhin die Behörde Beschwerde vor Bundesgericht erhob.
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Das Neubeurteilungsverfahren bei personalrechtlichen Anordnungen
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat im Urteil VB.2023.00224 vom 22. November 2023 entschieden, dass der Neubeurteilung von personalrechtlichen Anordnungen die aufschiebende Wirkung in Anwendung von § 4 in Verbindung mit § 25 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, LS 175.2) nicht entzogen werden kann. Dieser Entscheid hat weitreichende Folgen, insbesondere für Kündigungen, Entlassungen und personalrechtliche Massnahmen wie die Einstellung im Amt oder auch die Freistellung.
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Krank wegen Überlastung am Arbeitsplatz
Ein Adjunkt in einer Zürcher Gemeinde warf dem Beschwerdegegner vor, durch übermässige Arbeitsbelastung und einer fortgesetzten Verletzung der Fürsorgepflicht seine Arbeitsunfähigkeit verursacht zu haben. Seine wiederholte Forderung nach zusätzlichen Stellen sei ungehört geblieben. Zum Schutz seiner Gesundheit sei er gezwungen gewesen, das Anstellungsverhältnis durch Kündigung aufzulösen (E. 3.1).
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Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Lohneinstufung
Im vorliegenden Fall musste das Bundesgericht beurteilen, ob die Neueinstufung von Lehrkräften im Kanton Waadt diskriminierend gegenüber Frauen ist, da lohnmässig unterschieden wurde, ob die Lehrperson die Fächer unter «culture générale» oder «Informatik, Kommunikation und Administration» unterrichtet. Letzteres sei ein typischer Frauenberuf; der tiefere Lohn sei diskriminierend.
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Kündigung eines Polizisten nach 25 Dienstjahren
Das Bundesgericht musste der Frage nachgehen, ob der Arbeitgeber eines Polizisten aufgrund seiner Arbeitsorganisation und der damit einhergehenden Arbeitslast nicht gebührend auf die Gesundheit des Beschwerdeführers Rücksicht genommen hatte.
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Gegen einen Genfer Beamten wurde ein Strafverfahren wegen Korruption eröffnet, woraufhin er entlassen wurde. Der Beamte wehrte sich gerichtlich dagegen.
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Ausbildungsvertrag und Ernennnung zum Polizeibeamten sind zwei verschiedene Paar Schuhe
Das Polizeigesetz im Kanton Genf wurde dahingehend geändert, dass die Deckung der Krankenversicherung durch den Arbeitgeber aufgehoben und mit einem monatlichen Zuschlag zum Lohn ersetzt wurde für Polizeibeamte, die zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.
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