In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine säumige versicherte Person, um den Krankenversicherer wechseln zu können, den gesamten im Verlustschein wiedergegebenen Betrag oder aber nur die um den vom Kanton geleisteten 85%igen Betrag reduzierte Summe beglichen haben muss.