Am 4. November 2020 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsänderungen im Rahmen der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Änderung vom 19. Juni 2020) zu eröffnen. Das Vernehmlassungsverfahren endet am Freitag, 19. Februar 2021.