Entlassung verhältnismässig bei gravierenden Führungsmängeln während der Probezeit im öffentlichen Dienstverhältnis
Dem Beschwerdeführer wurden gravierende Führungsmängel vorgeworfen, u.a. mangelhafte Kommunikation sowohl mit seinen Untergebenen als auch mit Klientinnen und Klienten sowie wiederholte sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen und Drohungen diesen gegenüber. Da diese schwerwiegenden und wiederholten Verfehlungen für seinen Vorgesetzten nicht akzeptabel waren, wurde sein Dienstverhältnis aufgelöst.
Das Verfahren der Kündigung wegen mangelhafter Leistung oder unbefriedigenden Verhaltens im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beim Kanton Zürich setzt einen sachlich zureichenden Grund voraus und sie darf nicht missbräuchlich nach den Bestimmungen des Obligationenrechts sein. Ein sachlicher Grund liegt u.a. bei mangelhafter Leistung oder unbefriedigendem Verhalten vor. Der Beitrag basiert auf den Rechtsgrundlagen des Personalrechts des Kantons Zürich. Die Frage der Verhältnismässigkeit einer Kündigung sowie der Einhaltung der Verfahrensgarantien und die dadurch bestehenden Herausforderungen, stellen sich in vergleichbarer Weise in allen öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen.
Die Betreiberin eines Hotels und Restaurants nutzte die Zeit der behördlichen Schliessung ihres Betriebes während der Covid-19-Pandemie für Renovationsarbeiten. Trotzdem wollte sie Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Ihre Begründung, sie hätte sich wegen der Schliessung zur Renovation entschieden und diese Zeit entsprechend nutzen wollen, wurde nicht anerkannt.
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das IT-System SICHEM
Am 1. September 2023 wurde das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Verordnungen 1 und 3 zum Arbeitsgesetz eröffnet. Es soll eine gesetzliche Grundlage für das IT-System SICHEM geschaffen werden.
Taggelder für Arbeitnehmende aufgrund von Rückfällen oder Spätfolgen von Unfällen in der Jugend
Am 15. September 2023 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung eröffnet. Die Änderung betrifft die Bezahlung von Taggeldern bei Rückfällen oder Spätfolgen von Unfällen, die sich in der Jugend ereigneten.
Bestimmbarkeit des Arbeitsausfalls für Kurzarbeitsentschädigung
Der Strassenverkäuferinnen und -verkäufer beschäftigende Verein A. reichte am 19. März 2020 eine Voranmeldung von Kurzarbeit ein. Er begründete diese im Wesentlichen mit Einschränkungen in seinen Tätigkeiten aufgrund der Covid-19-Pandemie bzw. der vom Bundesrat infolge der Pandemie verordneten Massnahmen. Die Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung verneinte einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für die Strassenverkäuferinnen und -verkäufer, da diese nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Verein stünden.
Unfallbegriff: Kausalität bei Zahnschaden nach Biss auf Stein im Salat
Die Beschwerdeführerin biss auf einen Stein, der sich in einem Salatbeutel befunden hatte, weshalb sie sich in zahnärztliche Behandlung begeben musste. Die Unfallversicherung bestritt nicht, dass der Biss die Voraussetzungen des Unfallbegriffs nach Art. 4 ATSG nicht erfülle, sondern ob die vom behandelnden Zahnarzt festgestellte Schädigung des Zahnes auf den Unfall zurückzuführen ist (E. 4.2).
Bestand eine arbeitsplatzspezifische Arbeitsunfähigkeit?
Der Beschwerdeführer hatte den Beschwerdegegner aufgrund einer Herzklappeninsuffizienz ersucht, im Home-Office arbeiten zu können, da er in Bezug auf eine mögliche Sars-CoV-2-Infektion zur Gruppe der besonders vulnerablen Personen zähle, sei aber stattdessen zur Arbeitsleistung im Büro verpflichtet geblieben.
Der gekündigte Arbeitnehmer führte Beschwerde wegen missbräuchlicher Kündigung und machte verschiedene Forderungen geltend. Der Arbeitgeber bestritt den missbräuchlichen Charakter der Kündigung, da der Arbeitnehmer die Produktionsziele nicht erreicht habe.