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Berechnung der Forderung

Berechnung der Forderung

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Privates Individualarbeitsrecht

Berechnung der Forderung

Kommt der Verhandlungs- und Untersuchungsgrundsatz nach Art. 55 ZPO zur Anwendung, liegt es an den Parteien – und nicht am Gericht – die Tatsachen, auf die sie ihre Begehren stützen, darzulegen und die Beweismittel anzugeben (E. 4.3.1). Die behaupteten relevanten Tatsachen müssen hinreichend substantiiert sein. Wenn der Kläger eine Behauptung aufgestellt und ausreichend begründet hat, muss der Beklagte sie in präziser und begründeter Weise bestreiten (E. 4.3.3). I.c. wurde jedoch nicht im Einzelnen dargelegt, wie die in der Rechnung enthaltenen Zahlen berechnet wurde und auch nicht die vom Gericht angeforderten Unterlagen vorgelegt (E. 5.1.2). Die Klage wurde abgewiesen.

iusNet AR-SVR 14.09.2023

 

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