Das Bundesgericht musste beurteilen, ob eine arbeitgebende Person ihre Fürsorgepflicht verletzt hatte, nachdem ein Streit eskalierte, und ob die Kündigung im Anschluss missbräuchlich war.
Filzstifte nach Bewohner_innen eines Pflegeheims werfen reicht nicht für fristlose Kündigung
Das Bundesgericht musste überprüfen, ob die Vorinstanz zu Recht zum Schluss kam, dass es für eine fristlose Kündigung nicht ausreiche, wenn eine animierende Person in einem Pflegeheim Stifte nach den Bewohner_innen werfe.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die fristlose Kündigung zu Recht erfolgte, nachdem eine Angestellte wegen eines Pornografiedelikts verurteilt worden war.
9%-Beteiligung an GmbH reicht für "höhere leitende Tätigkeit" und Nichtunterstellung unter das ArG
Das Bundesgericht hatte bezüglich eines Angestellten und Teilhaber (9%) einer GmbH zu beurteilen, ob er eine leitende Tätigkeit gemäss OR respektive eine höhere leitende Tätigkeit gemäss ArG ausübte.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Einblicke in den Kundenkreis und die damit kausal zusammenhängede erhebliche Schädigungsmöglichkeit ausreichend festgestellt worden waren, um ein Konkurrenzverbot respektive die Zahlung der Konventionalstrafe infolge dessen Verletzung zu rechtfertigen.
Fairness der Beziehung zwischen Staat und Bürgerinnen
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Akteneinsicht (Zustellung der Tonbänder zur Hauptverhandlung vor der Erstinstanz) in einem arbeitsrechtlichen Verfahren betreffend die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses zurecht verweigert worden war.