iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Rückforderung

Rückforderung in der beruflichen Vorsorge

Rechtsprechung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Ein Postautofahrer meldete sich zum Bezug einer Invalidenrente bei der IV an. Die IV erliess mehrere Vorbescheide, denen sie verschiedene Validen- und Invalideneinkommen zugrunde legte. Seine Pensionskasse moniert, dass sie weder vom Versicherten noch von der IV über die neuen Einkommenswerte informiert worden sei, weshalb sie der Überentschädigungsberechnung einen zu hohen Grenzwert zugrundgelegt hätten. Sie kürzte die Rente und verlangte die zu viel bezogenen Leistungen rückwirkend zurück. Der Postautofahrer wehrte sich gerichtlich gegen die Rückforderung.
iusNet AR-SVR 24.01.2024

Verrechnung von Rentennachzahlungen der IV mit vor der Scheidung an den Ehepartner ausgerichtete Ergänzungsleistungen

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die IV-Stelle zurecht einen Teil der Rentennachzahlungen einer versicherten Person nach deren Scheidung an die Gemeinde überwiesen hatte, die vor der Ehescheidung dem Ehepartner des Rentenempfängers Ergänzungsleistungen ausbezahlt hatte, um die Rentenforderung durch Verrechnung mit der gegen den ehemaligen Ehepartner gerichteten Rückforderung zur viel bezogener Ergänzungsleistungen zu tilgen.
iusnet AR-SVR 26.04.2021

Rückerstattung von unrechtmässig bezogenen IV-Leistungen (9C_644/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
In diesem Urteil äussert sich das Bundesgericht zur Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen (Art. 25 ATSG). Einer Rückerstattung kann entgegenstehen, wenn die Verwaltung den Versicherten, der seiner Meldepflicht nachkommt, über die mögliche Rückforderung im Dunkeln lässt.
iusNet AR-SVR 10.02.2017

Betrügerische Begründung von Krankentaggeld (4A_401/2017)

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Fall eines Versicherten, der trotz ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit in erheblichem Umfang arbeitstätig war und sich für seine Arbeitstätigkeit teilweise einen Lohn auszahlte. Der Umstand, dass der Versicherte seine Arbeitsunfähigkeit medizinisch belegte, schliesst eine betrügerische Begründung des Versicherungsanspruchs (Art. 40 VVG) nicht aus. Der Tatbestand kann nämlich auch durch eine bewusste Aggravation bzw. Simulation oder durch falsche Angaben zur Leistungsfähigkeit gegenüber dem Versicherer oder gegenüber den Ärzten erfüllt werden.
iusNet AR-SVR 31.01.2018