Ein Postautofahrer meldete sich zum Bezug einer Invalidenrente bei der IV an. Die IV erliess mehrere Vorbescheide, denen sie verschiedene Validen- und Invalideneinkommen zugrunde legte. Seine Pensionskasse moniert, dass sie weder vom Versicherten noch von der IV über die neuen Einkommenswerte informiert worden sei, weshalb sie der Überentschädigungsberechnung einen zu hohen Grenzwert zugrundgelegt hätten. Sie kürzte die Rente und verlangte die zu viel bezogenen Leistungen rückwirkend zurück. Der Postautofahrer wehrte sich gerichtlich gegen die Rückforderung.