Die Auslegung von Art. 10 Personalreglement der Einwohnergemeinde Baar, wonach das rechtliche Gehör auch während des Mutterschaftsurlaubes wahrgenommen werden kann, ist vom Bundesgericht geschützt worden, insbesondere, weil die Beschwerdeführerin während des gesamten Kündigungsprozesses anwaltlich vertreten gewesen ist. Daher wurde die Beschwerde gegen die Kündigung im Anschluss an die Risikoschwangerschaft abgewiesen.