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Revidiertes Gesetz und Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung treten per 1. Juli 2018 in Kraft

Revidiertes Gesetz und Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung treten per 1. Juli 2018 in Kraft

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Revidiertes Gesetz und Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung treten per 1. Juli 2018 in Kraft

Gemäss Medienmitteilung des BSV vom 25. April 2018 hat der Bundesrat entschieden, das revidierte Gesetz sowie die dazugehörige Verordnung per 1. Juli 2018 in Kraft zu setzen.

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten und wird per 1. Juli 2018 mit neuen Förderinstrumenten versehen. In den 15 Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes wurde vom Bund die Schaffung von 57‘400 neuen Betreuungsplätzen mit insgesamt 370 Mio. Franken unterstützt. Trotzdem ist der Beitrag der öffentlichen Hand an die hohen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung  in der Schweiz im Vergleich deutlich weniger hoch als in anderen europäischen Ländern.

Aus diesem Grund unterstützt der Bund neu jene Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, um somit die Kosten für die Eltern zu senken. Der Beitrag des Bundes fällt umso höher aus, je stärker in einem Kanton die kantonalen und kommunalen Subventionen erhöht werden. Es handelt sich jedoch um eine zeitlich...

iusNet AR-SVR 26.04.2018

 

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